
Wir-Gefühl, Teamfähigkeit und Zusammenhalt sind im Arbeitsalltag unerlässlich. Aus diesem Grund sind teambildende Maßnahmen heute wichtiger denn je. Teambildende Maßnahmen können die Zusammenarbeit fördern, die Kommunikation verbessern, Vertrauen aufbauen, den Zusammenhalt stärken, die Identifikation erhöhen und einen nachhaltigen Mehrwert erzeugen. Konkrete Maßnahmen reichen vom Betriebsausflug bis zum intensiven Teamtraining.
Es gibt eine ganze Reihe von teambildenden Maßnahmen die eingesetzt werden können. Welche teambildende Maßnahmen sinnvoll sind klären wir im nächsten Abschnitt. Doch welche Maßnahmen gibt es grundsätzlich. Hier ein erster Überblick:
Wir sind uns bewusst, dass die Liste der teambildenden Maßnahmen hier nicht komplett ist, gerne können sie uns ihre Ergänzungen zuschicken.
✅4 bis 3.000 Teilnehmer ✅deutschlandweit und international ✅mehrsprachig ✅nachhaltiger Mehrwert
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
„Das Event Kettenreaktion XXL war ein voller Erfolg! Trotz anfänglicher Skepsis („Oh Gott, was machen wir hier?“) waren alle schnell begeistert und hatten viel Spaß.
Projektleiter Tom und das BITOU-Team haben das Event super umgesetzt, und ich habe ausschließlich positives Feedback erhalten. Selbst kleine Herausforderungen mit der Location taten der tollen Stimmung keinen Abbruch. Ein gelungenes Erlebnis, das wir gerne weiterempfehlen!“
– RWT
Welche teambildende Maßnahme genau die sinnvollste ist, hängt von einigen Faktoren ab. Die wichtigsten Faktoren mit Beispielen sind:
Eine teambildende Maßnahme ist sinnvoll sobald sie ein Team und nicht nur eine lose Gruppe haben. Jeder Betrag den sie ausgeben ist also sinnvoll investiertes Geld. Wenn das Budget begrenzt ist, prüfen sie welche Ausgaben für ihr Ziel zuträglich sind und welche weniger. Bringt sie eine Aktivität ihrem Ziel näher oder ist es das ausgiebige Menü? Letztendlich können sie im Unternehmen und wenn sie selbst moderieren auch ohne Budget auskommen, hier gilt zu berücksichtigen, dass die Arbeitszeit der TN natürlich auch einkalkuliert werden muss.
Sinnvolle teambildende Maßnahmen bringen sie ihrem Ziel näher. Welche Maßnahmen sie auswählen, sollten sie von Ihrer Zielsetzung, dem TN-Kreis und ihrem Budget abhängig machen.
Es gibt eine ganze Reihe von Anlässen wann teambildende Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden können wie z.B.
Schauen sie auch gerne bei unseren Workshops vorbei, dort finden sie weitere Themen
Gut aufgestellte und funktionierende Teams sind für den Erfolg eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Teambildende Maßnahmen helfen maßgeblich solche Teams zu schaffen, Fachkräfte in den Teams bzw. den Unternehmen langfristig zu binden und ein vertrauensvolles Betriebsklima aufzubauen. Eine Investition in eine teambildende Maßnahme amortisiert sich sehr schnell. Wenn sich die Teamleistung nur um 1 % steigert machen sich die Kosten der teambildenden Maßnahme in der Regel bereits nach wenigen Wochen bezahlt.
Durch teambildende Maßnahmen entsteht eine klassische WIN-WIN Situation. Die Unternehmen profitieren durch leistungsstärkere, kreativere und effektivere Teams. Die Mitarbeitenden profitieren durch sich Wohlfühlen und den Spaß bei der Arbeit.
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Teams die über lange Zeit zusammenarbeiten kann ich durch ein Monitoring sehr gut messen. So kann der Einsatz von teambildenden Maßnahmen in den Leistungszahlen der Teams sichtbar werden. Den unmittelbaren Wert einer teambildenden Maßnahme sollten sie auf jeden Fall bei der Durchführung der Maßnahme direkt messen. Die direkte Befragung der Teilnehmenden und deren Feedback sind unserer Meinung nach elementar wichtig. Die Befragungen sind oft auch hilfreich um den Teilnehmenden das gerade erlebte und erlernte nochmals zu verdeutlichen und zu verankern. Ihnen als Verantwortlichen geben sie wichtige Hinweise welche weiteren Maßnahmen das Team benötigt und wie effektiv ihre teambildende Maßnahme war. Eine Mischung aus Bewertungen und offenen Fragen hat sich hierbei bewährt.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von den jeweils getroffenen Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen, der Art der Veranstaltung und dem Zeitpunkt der Maßnahme.
Wenn im Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Teilnahme an Teamevents vereinbart ist, kann die Verpflichtung aber meist nur innerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten gelten.
Hat die teambildende Maßnahme den Charakter eines Betriebsausflugs kann meist keine Verpflichtung abgeleitet werden. Hat die Maßnahme den Charakter einer Weiterbildung kann sie durchaus auch verpflichtend sein.
Unser Tipp: Berücksichtigen sie bei der Auswahl der teambildenden Maßnahme die Bedürfnisse der Teilnehmenden und machen sie ihre Ziele transparent. Beachten sie bei der Auswahl, dass körperlich anstrengende Aktivitäten oder Programme die mit Grenzerfahrungen spielen (Z.B. Klettern, Mountainbiken, Seifenkistenrennen, Floßbau, Canyoning…) nicht für alle geeignet sind. Suchen sie ein attraktives Angebot heraus und machen sie intern Werbung für ihre teambildende Maßnahme.
Legen sie die teambildende Maßnahme in die reguläre Arbeitszeit und vergüten sie die Zeit als normale Arbeitszeit. Nimmt eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter nicht teil, ist die Person verpflichtet ganz normal zu arbeiten, auch wenn die Kolleg: Innen am Teambuilding teilnehmen.
WICHTIG: Dies sind keine juristisch geprüften Aussagen und lediglich unsere Einschätzungen
Wenn die Veranstaltung als verpflichtend angesehen wird und innerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfindet ist die Maßnahme Arbeitszeit. Anders kann es aussehen, wenn die Teilnahme freiwillig ist und z.B. in die Abendstunden geht. Am besten sie klären diesen Punkt vor der Veranstaltung mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat und schaffen im Vorfeld für alle Beteiligten Transparenz.
WICHTIG: Dies sind keine juristisch geprüften Aussagen und lediglich unsere Einschätzungen
Teambildende Aktivitäten und Maßnahmen gelten in aller Regel als Betriebsveranstaltung. Damit sind sie auch als Betriebsausgaben absetzbar. Wichtig ist hier ebenfalls wieder der Charakter der Veranstaltung, hat sie Betriebsausflugscharakter gelten hier steuerliche Grenzen von derzeit 110 € pro MA pro Jahr (ohne Gewähr), gilt die Veranstaltung als Weiterbildung gibt es keine steuerlichen Grenzen.
WICHTIG: Dies sind keine steuerrechtlich geprüften Aussagen und lediglich unsere Einschätzungen